Jahresbericht Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenberatung für 2024

Dienststellen und Mitarbeiterinnen

Das Diakonische Werk des Ev.-luth. Kirchenkreisverbandes Hildesheim bietet an insgesamt sechs Standorten Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) an:

Hildesheim:
Gisela Sowa, Fachbereichsleiterin der Schwangerenberatung im Diakonischen Werk Hildesheim, Marlies Stockmeier, Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes

Alfeld:
Vivian Gumnior, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung / Schwangerschafts- / Elternzeitvertretung: Amal Yacoub

Elze:
Michelle Langer, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung / Krankheitsvertretung 29.02.2024 durch Susanne Winkelmann-Gottschalk

Bockenem und Sarstedt:
Christina Hens-Schenk, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung in Sarstedt

Peine:
Izabela Meyer, Kirchenkreissozialarbeiterin

Für alle unsere Dienststellen stehen zeitnah Termine für die Sozialberatung zu Themen wie Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung sowie für die Schwangerschaftskonfliktberatung zur Verfügung. Ratsuchende können sich unkompliziert telefonisch anmelden. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit gynäkologischen Praxen und der Vernetzung mit anderen Beratungsstellen ist unser Angebot gut bekannt und leicht zugänglich. Auch über unseren Internetauftritt finden Interessierte schnell die benötigten Informationen.

Beratungszahlen 2024

In den Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Hildesheim wurden 2024 insgesamt 379 Einzelpersonen oder Paare zu Fragen der Schwangerschaft, Hilfen und Leistungen für Schwangere und Familien, Familienplanung sowie im Schwangerschaftskonflikt beraten. Davon waren 119 Fälle Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5 und 6 SchKG und 259 Fälle Beratungen in der Schwangerschaft oder in Fragen der Familienplanung u.a. nach § 2 SchKG. Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik nach § 2a SchKG wurde in einem Fall  nachgefragt. (siehe Tabelle)

 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Es gab regionale Unterschiede bei den meistgenannten Gründen für die Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs. Häufig wurden genannt: „Berufliche Gründe“ „abgeschlossene Familienplanung“, „Situation als Alleinerziehende“ und „unsichere finanzielle Situation“.

Verschlechtert hat sich die ärztliche Versorgung bezüglich ambulanter Schwangerschaftsabbrüche im Landkreis Hildesheim. Nur noch ein niedergelassener Gynäkologe nimmt Eingriffe vor und muss inzwischen für Operationen nach Hannover ausweichen.

Schwangerschaftsverhütung

Frauen, die Langzeitverhütungsmittel wie die Spirale oder bei abgeschlossener Familienplanung eine Sterilisation wünschen, müssen diese selbst finanzieren. Wenn sie ein geringes Einkommen haben (Transferleistungen, Ausbildungsunterstützung o.ä.) besteht im Landkreis Hildesheim die Möglichkeit über eine Schwangerenberatungsstelle Zuschüsse beim Sozialfonds Hildesheim zu beantragen. Der Landkreis Peine hat im Zuge der Kürzungen den Verhüttungsmittelfond für 2024 komplett gestrichen. Bedürftige Frauen können über den Beihilfefond des DWiN einen Zuschuss beantragen. Nach wie vor fordern wir mit anderen Sozialverbänden die Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung. So könnten auch Frauen mit geringem Einkommen - unabhängig vom Wohnort und lokalen Hilfsangeboten - ungewollte Schwangerschaften verhindern. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln würde sich sicherlich auch auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche auswirken.

Finanzielle Hilfen

Die finanzielle Situation hat sich auch 2024 für Familien in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen verschärft. Wir konnten Frauen mit geringem Einkommen und in materiellen Notlagen durch Beantragung von Zuwendungen unterstützen: Bei der Stiftung Mutter und Kind für 160 Schwangere, beim Hildesheimer Sozialfonds für 13 Frauen für Langzeitverhütungsmittel und aus Mitteln des Diakonischen Werkes und anderen Stiftungen in 16 Fällen in besonderen Notlagen. Insgesamt wurden in allen Stellen 99.616  Euro für die Unterstützung von Schwangeren und Familien akquiriert. Häufig ist die Anfrage nach finanzieller Unterstützung der Einstieg in einen Beratungsprozess, mit dem auch andere Anliegen geklärt werden können.

Behörden

Insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Ausstellung von Geburtsurkunden zum Teil mit großen Hürden verbunden, da manchmal notwendige Dokumente fehlen, Übersetzungen angefertigt werden müssen und Verständnisschwierigkeiten vorliegen. Durch die Verzögerung der Ausstellung der Geburtsurkunden werden auch Elterngeld und Kindergeld zum Teil erst mit langer Verzögerung ausgezahlt. Viele Frauen fühlen sich mit der Beantragung von Familienleistungen wie Eltern- und Kindergeld, Kinderzuschlag überfordert und bitten um Unterstützung.  Problematisch ist beim Jobcenter, aber auch bei anderen Behörden, die oft schleppende Bearbeitung, schlechte Erreichbarkeit und Kommunikation mit Sachbearbeiter*innen. Das führt zu deutlicher Mehrarbeit in den Beratungsstellen und zu belastenden Situationen der schwangeren Frauen.

Migration und Flucht

Die Sozialberatung von schwangeren Frauen mit Migrationshintergrund ist zum Teil sehr herausfordernd und nur mit Sprachmittler*innen möglich, hier gibt es häufig Folge- oder Mehrfachberatungen.

Insbesondere im Diakonischen Werk Bockenem war das Jahr 2024 wieder  geprägt von vielfältigen Beratungen von bulgarischen Familien, die seit einigen Jahren nach Bockenem einreisen, um dort in meist prekären Arbeitsverhältnissen eine Anstellung zu finden und zu leben. Häufig reicht das Erwerbseinkommen nicht aus, um die Wohnverhältnisse und Lebensbedarfe zu finanzieren, wodurch oft ergänzend Bürgergeldbeantragung notwendig wird. Diese Antragstellung gestaltet sich jedoch aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse schwierig, so dass die Verfahren langsam und mühsam sind. Bei den schwangeren Frauen entsteht dadurch nicht selten die Situation, dass eine Krankenversicherung erst kurz vor bzw. kurz nach der Entbindung eintritt, Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt werden können oder selbst bezahlt werden müssen, wodurch sich die finanziell ohnehin belastete Situation noch verschärft.

Durch diese Situation ergeben sich längere Beratungsprozesse, die viel Zeit und Geduld erfordern.

Wohnungsnot

Problematisch ist die generell angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen haben es schwer angemessenen bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vernetzung

Die Zusammenarbeit mit den anderen Beratungseinrichtungen im Diakonischen Werk (Migrationsberatung, Psychologische Beratung, Schuldnerberatung, Kurenberatung) und Vernetzung mit den Angeboten der Frühen Hilfen ermöglichte auch 2024 wieder ein gutes Unterstützungsanbot für Frauen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. So konnten Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern an Familien vermittelt werden, in denen Mutter oder Vater psychisch krank, körperlich eingeschränkt oder minderjährig waren. Dadurch und durch die Vermittlung weiterer Hilfen konnte den Kindern ein sicheres Aufwachsen ermöglicht werden. 

In Fällen häuslicher Gewalt oder psychischer Erkrankung war es hilfreich, mit Kolleginnen aus dem Frauenhaus und der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt in Kontakt zu treten und relativ zeitnah wirksame Hilfen und Unterstützung zu installieren.

Die gut verzahnte Zusammenarbeit mit Familienhebammen vor Ort, die belastete Familien begleiten und unterstützen, ist positiv hervorzuheben.  Allerdings wird auch die allgemeine Hebammenunterstützung in der Schwangerschaft und nach Geburt zunehmend schwierig, da weniger Hebammen zur Verfügung stehen. Auch die gute Zusammenarbeit mit Arztpraxen und anderen Institutionen im Einzugsbereich wirkt sich positiv auf unser Hilfsangebot aus.

Die Beratungsstellen für Schwangere arbeiten in regionalen Arbeitskreisen in Hildesheim und Peine bewährt zusammen. Hier wird regelmäßig der fachliche Austausch auch mit der Ärzteschaft gepflegt und interne Fortbildungen u.a. zum Thema „Vertrauliche Geburt“ durchgeführt sowie die kommunale Netzwerkarbeit mit organisiert (Frühe Hilfen und Pränataldiagnostik). Im dreijährigen Projekt mit dem Landkreis Hildesheim und dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen zum Thema "Frühe Hilfen politisch strukturell verankern“ engagieren sich Beraterinnen aus dem Diakonischen Werk Hildesheim für die Perspektive der Schwangerenberatungsstellen.

Qualitätssicherung

Alle Berater*innen der Schwangerenberatung des Diakonischen Werkes nehmen fachliche Fortbildungen und regelmäßig Teamsupervision in Anspruch.

Christina Hense-Schenk, Fachbereichsleitung

Dipl. Sozialpädagogin / SozialarbeiterinPsychologische Beraterin  IFB / SG