Jahresbericht Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenberatung für 2020

In Verbindung bleiben -

An sechs Standorten des Diakonischen Werkes Hildesheim in Alfeld, Bockenem, Elze, Hildesheim, Peine und Sarstedt wird Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) angeboten. Für die Sozialberatung zu Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung sowie für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden entsprechendTermine vergeben. Ratsuchende melden sich persönlich, per E-Mail oder telefonisch an. Durch den guten Kontakt zu gynäkologischen Praxen, die Vernetzung mit anderen Beratungsstellen und über unseren Internetauftritt ist das Beratungsangebot gut bekannt und leicht zu finden.

Gekennzeichnet war das Jahr 2020 von der Corona-Pandemie. Das Infektionsgeschehen und in Folge zwei Lockdowns machten in den Beratungsstellen umfassende Hygienepläne mit erheblichem Organisationsaufwand notwendig, um Beratungen weiterhin sicher durchführen zu können. Neben der persönlichen Beratung wurden auch Gespräche per Video geführt, allgemeine Anliegen und Antragstellungen telefonisch besprochen und teilweise brieflich oder per E-Mail erledigt. Besonders in Bezug auf das psychodynamische Geschehen im Beratungskontext und bei Personen mit kognitiven und/oder Sprachbarrieren wurde die besondere Qualität der persönlichen Beratung deutlich.

In Verbindung bleiben – das war und ist vor diesem Hintergrund die große Herausforderung auch für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Den Maßgaben Kontakte zu reduzieren, Maske zu tragen und Abstand zu halten steht unser Anliegen entgegen einladend zu sein und eine Beratungssituation geprägt von Nähe und Vertrauen herstellen zu wollen. In diesem Spannungsfeld zugewandt und empathisch zu beraten war im zurückliegenden Jahr eine besondere persönliche Anforderung an die Beraterinnen.

In den Beratungsstellen wurde2020insgesamt in 432 Fällen (2019: 370)in ein- oder mehrmaligen Beratungsgesprächen beraten.Davon waren 132 Fälle Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5 und 6 SchKG(2019: 131). In296Fällenfanden nach § 2 SchKG Beratungen zu Fragen der Schwangerschaft, Hilfen und Leistungen für Schwangere und Familien und zur Familienplanung sowie Beratung und Begleitung im Rahmen der Frühen Hilfenstatt (2019: 239).

Psychosoziale Beratung in besonderen Fällen im Zusammenhang mit pränataldiagnostischen Untersuchungen nach §2a SchKG wurdein vier Fällen nachgefragt(2019: 0). Von unserer Beratungsstelle in Alfeld wurde eine vertrauliche Geburt nach §§ 25 ff. SchKG qualifiziert begleitet.

Die Wichtigkeit der Beratung zu existenzsichernden Leistungen und die Beantragung zusätzlicher Stiftungsmittel wird deutlich bei der relativ hohen Zahl an beratenen Personen, die Leistungen nach dem SGB II, III, XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Zur Unterstützung der Erstausstattung wurden 169 Anträge bei der Stiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens und anderen Zuwendungsgebern gestellt sowie 15 Anträge für Langzeitverhütungsmittel. Insgesamt wurden 90.077 Euro an finanziellen Hilfen über Dritte vermittelt.

Übersicht aller Beratungen und Maßnahmen in den einzelnen Beratungsstellen:

Beratungsstelle

Beratungsfälle

 

Gesamt

nach

§ 2 SchKG

nach

§§ 5,6 SchKG

nach

§2a

SchKG

Gruppen

Anträge MuK

Anträge Andere

Anträge Verhütungsmittel

Zuwendungen

Gesamt in Euro

Hildesheim

115

61

52

2

0

38

14

5

25.700

Alfeld

112

76

34

2

 

30

4

2

21.060

Bockenem

68

62

6

0

0

24

6

3

15.470

Elze

38

22

16

0

 

11

0

3

6.981

Sarstedt

62

53

9

0

2

24

0

2

12.326

Peine

37

22

15

0

 

15

3

0

8.540

Gesamt:

432

296

132

4

2

142

27

15

 

 

          90.077

Auch in diesem Jahr bleibt der Missstand zu erwähnen, dass Frauen ab 22 Jahren keinen Anspruch auf Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen haben. Seit mehreren Jahren setzen sich Schwangerenberatungsstellen über ihre Spitzenverbände für eine entsprechende Gesetzesänderung ein. Auf lokaler Ebene wurden auf Initiative der Hildesheimer Schwangerenberatungsstellen nunmehr auch vom Landkreis Hildesheim Sondermittel für Langzeitverhütungsmittel bereitgestellt. Somit konnten Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, WohngeldG, AsylbLG oder von Kinderzuschlag über die Beratungsstellen Zuwendungen beantragen für Kontrazeptiva wie Spirale oder Hormonspirale. Diese freiwilligen Leistungen sind nicht dauerhaft gesichert und müssen jährlich von den politischen Gremien beschlossen werden.

Die Beratungsstellen für Schwangere in Hildesheim sind im Arbeitskreis Schwangerenberatung Hildesheimorganisiert, der regelmäßig fachlichen Austausch und interne Fortbildungen organisiert sowie sozialpolitische Themen voranbringt wie in der o.g. Problematik der Finanzierung von Verhütungsmitteln. Veranstaltungen wie das Hildesheimer Netzwerk Pränataldiagnostik konnten in diesem Jahr wegen des Infektionsgeschehens nicht oder nur digital stattfinden. Mit den Hildesheimer Kliniken und niedergelassenen Gynäkologen findet ein regelmäßiger Austausch zur Praxis der ambulanten Schwangerschaftsabbrüche, Spätabbrüche, Geburtshilfe und anderer Themen aus der Praxis statt. Diese Kooperation mit den für die Beratung relevanten Stellen, Dienstleistern und Sozialverbänden ist fortlaufend notwendig. Was für die Beratung gilt, ist auch Zielsetzung für die Netzwerkarbeit: trotz des Lockdowns: in Verbindung bleiben.

Hildesheim, im Februar 2021

Gisela Sowa, Fachbereichsleitung