Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Dienststellen und Mitarbeiterinnen

Das Diakonische Werk des Ev.-luth. Kirchenkreisverbandes Hildesheim bietet an insgesamt sechs Standorten Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) an:

Hildesheim: Sandra Warnick, Psychologische Beraterin,  Marlies Stockmeier, Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes

Alfeld: Vivian Gumnior, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung / Schwangerschafts- / Elternzeitvertretung:  bis zum 31.01.25 Amal Yakoub, ab dem 01.02.2025  Thomas Seifert-Kirstein, Kirchenkreissozialarbeit und Dienststellenleitung

Elze: Michelle Langer, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung / ab dem 01.02.2025 Thomas Seifert-Kirstein, Kirchenkreissozialarbeit und Dienststellenleitung

Bockenem und Sarstedt:  Christina Hens-Schenk, Kirchenkreissozialarbeiterin und Dienststellenleitung in Sarstedt

Peine: Izabela Meyer, Kirchenkreissozialarbeiterin

Für alle unsere Dienststellen stehen zeitnah Termine für die Sozialberatung zu Themen wie Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung sowie für die Schwangerschaftskonfliktberatung zur Verfügung. Insbesondere das Angebot der psychologischen Beratung für Schwangere und Familien im Rahmen der Frühen Hilfen ist eine zusätzliche Unterstützung. Ratsuchende können sich unkompliziert telefonisch anmelden. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit gynäkologischen Praxen und der Vernetzung mit anderen Beratungsstellen ist unser Angebot gut bekannt und leicht zugänglich. Auch über unseren Internetauftritt finden Interessierte schnell die benötigten Informationen.

Beratungszahlen 2025

In den Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Hildesheim wurden 2025 insgesamt 362 Einzelpersonen oder Paare zu Fragen der Schwangerschaft, Hilfen und Leistungen für Schwangere und Familien, Familienplanung sowie im Schwangerschaftskonflikt

beraten. Davon waren 118 Fälle Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5 und 6 SchKG und 244 Fälle Beratungen in der Schwangerschaft oder in Fragen der Familienplanung u.a. nach § 2 SchKG. Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik nach § 2a SchKG wurde in einem Fall  nachgefragt.

(siehe Tabelle)

Schwangerschaftskonfliktberatung

Es gab regionale Unterschiede bei den meistgenannten Gründen für die Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs. Häufig wurden genannt: „psychische Überforderung“ „abgeschlossene Familienplanung“, „Situation als Alleinerziehende“ und „Schule, Studium, Ausbildung“.

Verschlechtert hat sich die ärztliche Versorgung bezüglich ambulanter Schwangerschaftsabbrüche im Landkreis Hildesheim. Nur noch ein niedergelassener Gynäkologe nimmt Eingriffe vor und muss inzwischen für Operationen nach Hannover ausweichen.

Schwangerschaftsverhütung

Frauen, die Langzeitverhütungsmittel wie die Spirale oder bei abgeschlossener Familienplanung eine Sterilisation wünschen, müssen diese selbst finanzieren. Wenn sie ein geringes Einkommen haben (Transferleistungen, Ausbildungsunterstützung o.ä.) besteht im Landkreis Hildesheim die Möglichkeit über eine Schwangerenberatungsstelle Zuschüsse beim Sozialfonds Hildesheim zu beantragen. Der Landkreis Peine hat seit 2024 keinen Verhütungsmittelfonds mehr, hier wurden beim Diakonischen Werk in Niedersachsen Beihilfen für Verhütungsmittel beantragt und bewilligt. Nach wie vor fordern wir mit anderen Sozialverbänden die Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung. So könnten auch Frauen mit geringem Einkommen - unabhängig vom Wohnort und lokalen Hilfsangeboten - ungewollte Schwangerschaften verhindern. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln würde sich sicherlich auch auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche auswirken.

Finanzielle Hilfen

Die finanzielle Situation hat sich auch 2025 für Familien in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen verschärft. Wir konnten Frauen mit geringem Einkommen und in materiellen Notlagen durch Beantragung von Zuwendungen unterstützen: Bei der Stiftung Mutter und Kind für 126 Schwangere, beim Hildesheimer Sozialfonds für 19 Frauen für Langzeitverhütungsmittel und aus Mitteln des Diakonischen Werkes und anderen Stiftungen in 9  Fällen in besonderen Notlagen. Insgesamt wurden in allen Stellen 88.160  Euro für die Unterstützung von Schwangeren und Familien akquiriert. Häufig ist die Anfrage nach finanzieller Unterstützung der Einstieg in einen Beratungsprozess, mit dem auch andere Anliegen geklärt werden können.

Behörden

Insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Ausstellung von Geburtsurkunden zum Teil mit großen Hürden verbunden, da manchmal notwendige Dokumente fehlen, Übersetzungen angefertigt werden müssen und Verständnisschwierigkeiten vorliegen. Durch die Verzögerung der Ausstellung der Geburtsurkunden werden auch Elterngeld und Kindergeld zum Teil erst mit langer Verzögerung ausgezahlt. Viele Frauen fühlen sich mit der Beantragung von Familienleistungen wie Eltern- und Kindergeld, Kinderzuschlag überfordert und bitten um Unterstützung.  Problematisch ist beim Jobcenter, aber auch bei anderen Behörden, die oft schleppende Bearbeitung, schlechte Erreichbarkeit und Kommunikation mit Sachbearbeiter*innen. Das führt zu deutlicher Mehrarbeit in den Beratungsstellen und zu belastenden Situationen der schwangeren Frauen.

Migration und Flucht

Die Sozialberatung von schwangeren Frauen mit Migrationshintergrund ist zum Teil sehr herausfordernd und nur mit Sprachmittler*innen möglich, hier gibt es häufig Folge- oder Mehrfachberatungen. Durch diese Situation ergeben sich längere Beratungsprozesse, die viel Zeit und Geduld erfordern.

Wohnungsnot

Problematisch ist die generell angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen haben es schwer angemessenen bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vernetzung

Die Zusammenarbeit mit den anderen Beratungseinrichtungen im Diakonischen Werk (Migrationsberatung, Psychologische Beratung, Schuldnerberatung, Kurenberatung) und Vernetzung mit den Angeboten der Frühen Hilfen ermöglichte auch 2025 wieder ein gutes Unterstützungsanbot für Frauen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. So konnten Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern an Familien vermittelt werden, in denen Mutter oder Vater psychisch krank, körperlich eingeschränkt oder minderjährig waren. Dadurch und durch die Vermittlung weiterer Hilgen konnte den Kindern ein sicheres Aufwachsen ermöglicht werden. 

In Fällen häuslicher Gewalt oder psychischer Erkrankung war es hilfreich, mit Kolleginnen aus dem Frauenhaus und der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt in Kontakt zu treten und relativ zeitnah wirksame Hilfen und Unterstützung zu installieren.

Die gut verzahnte Zusammenarbeit mit Familienhebammen vor Ort, die belastete Familien begleiten und unterstützen, ist positiv hervorzuheben.  Allerdings wird auch die allgemeine Hebammenunterstützung in der Schwangerschaft und nach Geburt zunehmend schwierig, da weniger Hebammen zur Verfügung stehen. Auch die gute Zusammenarbeit mit Arztpraxen und anderen Institutionen im Einzugsbereich wirkt sich positiv auf unser Hilfsangebot aus.

Die Beratungsstellen für Schwangere arbeiten in regionalen Arbeitskreisen in Hildesheim und Peine bewährt zusammen. Hier wird regelmäßig der fachliche Austausch auch mit der Ärzteschaft gepflegt und  die kommunale Netzwerkarbeit für die Perspektive der Schwangerenberatung gestärkt.

Qualitätssicherung

Alle Berater*innen der Schwangerenberatung des Diakonischen Werkes nehmen fachliche Fortbildungen und regelmäßig Teamsupervision in Anspruch.

Christina Hense-Schenk, Fachbereichsleitung Schwangerenberatung

Dipl. Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin / Psychologische Beraterin  IFB / SG