Kurenberatung für Mütter und Väter

Müttergenesungskuren - Mutter-/Vater-Kind-Kuren - Familienerholung

Wenn die Anforderungen des Alltags die Gesundheit beeinträchtigen, zu Belastungen werden, krank machen, wenn alles zu viel wird - dann kann eine Kur- oder Erholungsmaßnahme helfen!

Sie finden unsere Beratungsstellen in Alfeld, Bockenem, Elze und Peine

Müttergenesung und Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Jede Mutter, jeder Vater oder andere Person in Erziehungsverantwortung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine stationäre Kurmaßnahme (§ 24 und § 41 SGB V), wenn ärztlicherseits die Notwendigkeit bestätigt wird.

Wir bieten Beratung und Vermittlung an.
Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Beratungsstellen und informieren sich.
Alle notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

Wir

  • beraten vertraulich und kostenlos
  • klären, welche Kurmaßnahme in Frage kommt
  • bereiten den Kurantrag mit Ihnen ausführlich vor
  • unterstützen sie gegenüber Kostenträgern
  • informieren über den Kurablauf und die Unterbringung

Angebote:
Diese Kuren sind speziell auf die Bedürfnisse von Müttern bzw. Vätern mit Kindern zugeschnitten. Dahinter steht ein sozialmedizinisches und mütter-/väterspezifisches Gesamtkonzept. Dieses Konzept umfasst die Vorbereitung, die stationäre Vorsorge oder Rehabilitation sowie Angebote der Nachsorge und sichert eine langfristige Gesunderhaltung der Kurteilnehmer/innen.

Leistungen:
In den Einrichtungen arbeiten interdisziplinäre Teams aus Medizinern, Psychologen und Pädagogen, die mit frauen- bzw. mütter-/väterspezifischen Krankheitsbildern bestens vertraut sind. Die vielfältigen Kurmaßnahmen bieten viele Chancen. Frei vom familiären und beruflichen Umfeld können die Frauen/Männer mit oder ohne ihren Kindern Abstand gewinnen, gesund werden, sich wieder selbst entdecken und sich mit anderen Kurteilnehmern austauschen.

Beratung:
Durch die Vorbereitung in unseren Beratungsstellen und die Informationen zu den einzelnen Einrichtungen mit ihren speziellen Angeboten, werden die Effekte der stationären Maßnahme entscheidend gesteigert, d.h., die gezielte Beratung vor der Maßnahme und die Nachsorge-angebote am Wohnort helfen, den gesundheitlichen Erfolg nachhaltig zu sichern.

Familienerholungsmaßnahmen

Das Land Niedersachsen bezuschusst Maßnahmen der Familienerholung.

Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Das gesamte Antragsverfahren für interessierte Familien wird von uns als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.

Was wird gefördert?
Urlaubsaufenthalte von 7 bis 14 Übernachtungen in Niedersachsen.

Wer bekommt Zuschüsse?
Eltern mit mind. 2 Kindern
Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
Familien mit mind. 1 behinderten Kind
deren Einkommen die Grenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet.

Wie hoch sind die Zuschüsse?
Seit 2015 werden folgende Beträge gezahlt:
Je Übernachtung erhalten
jedes Elternteil, Lebenspartner/in € 10,--
jedes Kind € 15,--
Alleinerziehende € 15,--
für ein behindertes Familienmitglied zusätzlich € 10,--

Wo können die Maßnahmen durchgeführt werden?
Jugendherberge, Bauernhof, Campingplatz, Ferienwohnung, die beim Verkehrsverein oder der Kurverwaltung angemeldet sind.

Ansprechpartnerin in Alfeld

Jasper_Haase
Sabine Kranz
Am Mönchehof 2
31061 Alfeld/Leine

Ansprechpartnerin in Bockenem

Ulrike Herrmann
Bürgermeister-Sander-Str. 10
31167 Bockenem
Tel.: 05067 6243

Ansprechpartnerin in Elze

Johanna Kurt
Kirchplatz 2
31008 Elze
Tel.: 05068 5568

Ansrechpartnerin Peine

Nadine Kühne
Zehnerstr.8
31226 Peine